Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.

Allgemeines

1.1.

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Anbots und jeder mit uns geschlossenen Vereinbarung.

1.2.

Abweichungen von vorstehenden Bedingungen sowie vom Besteller vorgeschriebene Liefer- und Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

1.3.

Sämtliche gelieferte Verpackungen sind zur Gänze über die ARA entpflichtet.

 

 

2.

Inkrafttreten des Vertrages

2.1.

Der uns oder unserem Vertreter erteilte Auftrag wird erst mit der Lieferung der Ware oder mit unserer schriftlichen Bestätigung für uns verbindlich, und es tritt daher der Vertrag erst mit dem Tag der Auftragsbestätigung oder der Auslieferung der Ware in Kraft.

2.2.

Wir sind bis zum Ablauf eines Monats nach Eingang des Auftrages bei uns berechtigt, diesen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen..

 

 

3.

Preise

3.1.

Alle Preise verstehen sich in Euro, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, ab unserem Lager, ohne Verpackung, plus Mehrwertsteuer. Eine frachtfreie Lieferung erfolgt ab einem Nettobetrag von  EUR 90,00, Versandkosten unter diesem Betrag mit Post oder Paketdienst gehen zu Lasten des Käufers.

3.2.

Die Berechnung unserer Lieferungen erfolgt zu den am Tage des Versandes jeweils gültigen Preisen.
Preisänderungen & eventuelle Schreib- und Druckfehler vorbehalten!

 

 

4.

Zahlungsbedingungen

4.1.

Alle Zahlungen haben innerhalb von 20 Tagen ohne jeden Abzug zu erfolgen.

4.2.

An uns unbekannte Käufer liefern wir nur gegen Nachnahme des Rechnungsbetrages.

4.3.

Schecks werden von uns nur zahlungshalber angenommen.

4.4.

Als Zahltag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können.

4.5.

Grundsätzlich haben alle Zahlungen an uns durch Überweisung auf unsere Bankkonten zu erfolgen. Die Bezahlung unserer Forderungen an unsere Mitarbeiter kann mit schuldbefreiender Wirkung nur dann erfolgen, wenn Barzahlung geleistet wird.

4.6.

Bei Überschreitung einer Zahlungsfrist kommt der Käufer auch ohne Mahnung in Verzug, und etwaige weitere zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällige Forderungen gegen den Käufer werden ohne jeden Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Ab diesem Zeitpunkt werden wir berechtigt sein, nur mehr per Nachnahme zu liefern. Unsere Forderungen gegen den Käufer werden weiters sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, wenn die Einleitung eines Konkurs- oder Ausgleichverfahrens über das Vermögen des Käufers beantragt oder ein derartiges Verfahren eröffnet wird oder wenn der Käufer seine Zahlung faktisch einstellt. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt, von den laufenden Lieferverträgen zurückzutreten oder sofortige Zahlung des Kaufpreises in bar bzw. Vorkasse zu verlangen. Unser Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleibt uns vorbehalten.

4.7.

Bei Überschreitung der Fälligkeitstermine hat uns der Käufer, unbeschadet aller übrigen uns wegen des Verzuges zustehenden Rechte, Verzugszinsen in der jeweiligen Höhe der üblichen Bankzinsen für Kontokorrentkredite zu vergüten.

4.8.

Dem Käufer steht kein Zurückhaltungsrecht zu und er ist auch nicht zur Aufrechnung berechtigt. Insbesondere darf der Käufer die Bezahlung des Kaufpreises wegen eventuell erhobener Mängelrügen nicht verweigern oder verzögern.

4.9.

Wir sind berechtigt, die Auslieferung jeder bei uns bestellten Ware, solange zu unterlassen, bis der Käufer sämtliche im Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung uns gegenüberstehenden Verpflichtungen erfüllt hat.

 

 

5.

Lieferung

5.1.

Lieferung und Versand der Ware erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers ab unserem Auslieferungslager. Die Versandart wird von uns festgelegt.

5.2.

Bei Aufträgen unter Euro 90,00 netto werden die anfallenden Verpackungs- und Versandspesen berechnet. 

5.3.

Bei Bestellungen im Wert von mehr als Euro 90,00 netto übernehmen wir innerhalb Österreich die Versandkosten. Für Sendungen in das benachbarte Ausland übernehmen wir die Versandkosten bei Bestellungen im Wert von mehr als Euro 200,00 netto.

5.4.

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% gelten als vereinbart.

5.5.

Lieferungen aus der Ecolab P3 Linie bedürfen einer Mindestbestellsumme von EUR 150,00.

 

 

6.

Lieferfristen

6.1.

Alle Lieferfristen beginnen mangels besonderer Vereinbarung mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages oder im Falle von Differenzen über die Art der Ausführung mit dem Zeitpunkt der endgültigen einverständlichen Klärung zu laufen. Mangels gegenteiliger ausdrücklicher Vereinbarung sind alle Lieferfristen nur freibleibende.

6.2.

Auch bei vereinbarten Lieferfristen haften wir nicht für Verzögerungen, welche durch unvorhergesehene Vorgänge bei der Beförderung, bei Störungen in den Lieferwerken oder durch höhere Gewalt eintreten. Derartige Umstände berechtigen uns, bei längerer Dauer einseitig vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß dem Käufer aus diesem Grund irgendein Schadenersatzanspruch gegen uns zusteht.

6.3.

Aus dem Grunde der Überschreitung von Lieferfristen sind wir gegenüber dem Käufer zu keinem Schadenersatz verpflichtet.

 

 

7.

Beanstandungen

7.1.

Mängelrügen hinsichtlich der Menge und Güte der Ware und Rügen wegen Lieferung einer anderen Ware als bestellt müssen schriftlich erfolgen und sind nur innerhalb von acht Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort laut Lieferschein zulässig. Nach Ablauf der genannten Frist gilt die Ware als einwandfrei übernommen. Transportschäden müssen sofort in geeigneter Form festgehalten werden.

7.2.

Nach Veräußerung oder Verwendung der Ware sowie im Falle irgendwelcher Änderungen an der Ware ohne unser Wissen und unsere Zustimmung sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen.

7.3.

Die Feststellung der Berechtigung einer rechtzeitigen Mängelrüge obliegt der Prüfstelle von tgi.

7.4.

Falls die Berechtigung einer Mängelrüge festgestellt wird, sind wir unter Ausschluß aller weitergehenden Forderungen des Käufers verpflichtet, nach unserer Wahl entweder Ersatzlieferungen zu leisten oder Gutschrift für die beanstandete Ware zu erteilen. Ersatzlieferungen erfolgen stets nur ab unserem Auslieferungslager gegen Berechnung des jeweiligen Tagespreises.

7.5.

Rücksendungen können nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen werden. Bei Rücksendungen, die nicht auf einen der erwähnten Beanstandungsgründe zurückzuführen sind, reduzieren wir den Gutschriftwert um einen Bearbeitungsbetrag von 10%, höchstens jedoch Euro 180,00 netto.

 

 

8.

Eigentumsvorbehalt

8.1.

Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt aller Nebengebühren unser Eigentum.

8.2.

Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung unserer unter Eigentumsvorbehalt verkauften Waren ist während der Dauer unseres Eigentumsrechtes unzulässig. Zugriffe Dritter auf unsere Waren sind uns zwecks Intervention unverzüglich zu melden.

8.3.

Die in diesen Bedingungen oder in den Gesetzen enthaltenen Bestimmungen über den Zeitpunkt des Gefahrenüberganges werden durch den Eigentumsvorbehalt nicht geändert.

8.4

Wir sind berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht pünktlich und vollständig nachkommt oder über das Vermögen des Käufers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird oder der Käufer faktisch seine Zahlung einstellt oder wegen des Abschlusses eines außergewöhnlichen Ausgleiches an seine Gläubiger herantritt.

8.5.

Die Zurücknahme der Ware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, daß dies besonders schriftlich vereinbart wird. Bei Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware bleibt unser Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bestehen.

8.6.

Bis zum Ablauf des Eigentumsvorbehaltes gilt der Käufer als treuhändiger Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware.

8.7.

Die durch die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

 

 

9.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche Verpflichtungen des Käufers uns gegenüber ist Kitzbühel.

9.2.

Für alle eventuell aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit des Landesgerichtes als Handelsgericht Innsbruck bzw. für Forderungen, die in die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes fallen, die örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes in Kitzbühel vereinbart.